{"id":2002,"date":"2020-03-30T12:07:27","date_gmt":"2020-03-30T10:07:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pehb.at\/march-labour-law-issues-in-connection-with-covid-19-follow-up-iv\/"},"modified":"2020-03-30T12:07:27","modified_gmt":"2020-03-30T10:07:27","slug":"march-labour-law-issues-in-connection-with-covid-19-follow-up-iv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pehb.at\/en\/march-labour-law-issues-in-connection-with-covid-19-follow-up-iv\/","title":{"rendered":"March Labour law issues in connection with COVID-19 Follow Up IV"},"content":{"rendered":"<p>Die Inanspruchnahme der \u201eCorona-Kurzarbeit\u201c ist in der Praxis mit zahlreichen rechtlichen Fragen verbunden; gleichzeitig besteht eine dynamische rechtliche Entwicklung. Wir haben die wichtigsten Fragen im nachstehenden \u201eFAQ\u201c zusammengefasst und beantwortet:<\/p>\n<p><strong>Kann der Abbau von Urlaub und Zeitguthaben angeordnet werden?<\/strong><\/p>\n<p>Bei Inanspruchnahme von Kurzarbeit sind Alturlaubsanspr\u00fcche (Urlaubsanspr\u00fcche aus vorangehenden Urlaubsjahren) und Zeitguthaben \u201e<em>tunlichst<\/em>\u201c abzubauen. Die Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (\u201eKUA-COVID-19\u201c) verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Urlaubsverbrauch und der Verbrauch von Zeitguthaben vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden kann. Der Arbeitgeber hat daher lediglich ein ernstliches Bem\u00fchen und keinen bestimmten Erfolg nachzuweisen. Der Abbau von Urlaub und Zeitguthaben kann daher nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden.<\/p>\n<p><strong>Kann der Abbau von Urlaub und Zeitguthaben w\u00e4hrend der Kurzarbeit erfolgen?<\/strong><\/p>\n<p>Der Abbau von Urlaub und Zeitguthaben kann auch w\u00e4hrend der Kurzarbeit erfolgen; dies ist in F\u00e4llen, in denen Kurzarbeit r\u00fcckwirkend in Anspruch genommen wird, auch gar nicht anders m\u00f6glich. Bitte beachten Sie aber, dass w\u00e4hrend der Inanspruchnahme von Urlaub und Zeitguthaben der Arbeitgeber weiterhin im vollen Umfang entgeltpflichtig ist. Diese Zeiten werden vom AMS finanziell daher nicht gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p><strong>Welchen Betrag bezahlt das AMS; was verbleibt beim Arbeitgeber?<\/strong><\/p>\n<p>Bei Inanspruchnahme der Kurzarbeit bezahlt der Arbeitgeber aliquot das bisherige Entgelt, das sich an der reduzierten bzw. tats\u00e4chlichen Arbeitszeit bemisst. Der Arbeitgeber erh\u00e4lt vom AMS f\u00fcr jene Stunden, die nicht geleistet werden (\u201eAusfallstunden\u201c), eine Kurzarbeitsbeihilfe und bezahlt auch diese dem Arbeitnehmer. Dazu nachstehende \u00dcbersicht:<\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-1776\" src=\"https:\/\/www.webdesignetc.at\/go\/pehb\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Follow-up-IV-Grafik1.png\" alt=\"Follow-up-IV-Grafik1\" width=\"725\" height=\"289\" srcset=\"https:\/\/pehb.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Follow-up-IV-Grafik1.png 725w, https:\/\/pehb.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Follow-up-IV-Grafik1-300x120.png 300w, https:\/\/pehb.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Follow-up-IV-Grafik1-700x279.png 700w\" sizes=\"(max-width: 725px) 100vw, 725px\" \/><\/p>\n<p><strong>Wie errechnet sich die H\u00f6he der Kurzarbeitsbeihilfe?<\/strong><\/p>\n<p>Die Kurzarbeitsbeihilfe errechnet sich anhand festgelegter Pauschals\u00e4tze, die bereits anteilige Sonderzahlungen, anteiligen Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung (bezogen auf aus Entgelt vor Einf\u00fchrung der Kurzarbeit) und die sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben enthalten. Das Entgelt vor Einf\u00fchrung der Kurzarbeit bemisst sich am letzten vollentlohnten Monat inklusive Zulagen und Zuschl\u00e4ge, aber ohne \u00dcberstundenentgelte. Als \u00dcberstundenentgelt in diesem Sinne gelten widerrufliche \u00dcberstundenpauschalen, aber nicht unwiderrufliche \u00dcberstundenpauschalen und Anteile von All-In-Entgelten.<\/p>\n<p>Die Pauschals\u00e4tze h\u00e4ngen von der H\u00f6he des Bruttoentgelts des Arbeitnehmers vor der Kurzarbeit ab, wobei hiezu eine Einstufung in Form von Lohnstufen \u2013 dies in Schritten von \u20ac 50,00 \u2013 erfolgt; das AMS hat dazu beiliegende Tabelle sowie beiliegende \u201eErl\u00e4uterungen zu den Pauschalsatztabellen f\u00fcr Kurzarbeitsbeihilfen-Covid-19\u201c ver\u00f6ffentlicht. Die H\u00f6he der Kurzarbeitsbeihilfe errechnet sich am jeweiligen Pauschalsatz multipliziert mit der Anzahl der Ausfallstunden. Bei Teilzeitbesch\u00e4ftigten wird der Pauschalsatz mit der betrieblichen Normalarbeitszeit multiplizieren und durch die individuell vereinbarte Arbeitszeit multipliziert.<\/p>\n<p>Der auf der Webseite des AMS ver\u00f6ffentlichte \u201eRechner\u201c zur Kurzarbeitsbeihilfe ist unseren derzeitigen Informationen zu Folge noch fehlerhaft; an einer Korrektur wird gearbeitet. Wir bitten dies zu beachten<\/p>\n<p><strong>Was bedeutet die Nettoentgeltgarantie?<\/strong><\/p>\n<p>Die Arbeitnehmer erhalten in der Kurzarbeit eine Nettoentgeltgarantie; diese bemisst sich am bisherigen Bruttoentgelt des Arbeitnehmers. Je nach H\u00f6he des Einkommens betr\u00e4gt die Nettoentgeltgarantie einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Bruttoentgelts; dazu nachstehende \u00dcbersicht:<\/p>\n<table width=\"75%\">\n<thead>\n<tr>\n<th align=\"left\"><strong>Nettoersatzrate<\/strong><\/th>\n<th align=\"left\"><strong>bisheriges Bruttoentgelt des Arbeitnehmers<\/strong><\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"left\">90%<\/td>\n<td align=\"left\">unter \u20ac 1.700,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">85%<\/td>\n<td align=\"left\">zwischen \u20ac 1.700,00 und \u20ac 2.685,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">80%<\/td>\n<td align=\"left\">\u00fcber \u20ac 2.685,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">100%<\/td>\n<td align=\"left\">Lehrlinge<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\" align=\"left\">F\u00fcr Einkommensanteile \u00fcber \u20ac 5.370,00 geb\u00fchrt keine Beihilfe.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Die Nettoentgeltgarantie stellt jenes Entgelt dar, welches der Arbeitnehmer zumindest erh\u00e4lt. Das tats\u00e4chliche Entgelt des Arbeitnehmers bemisst sich am aliquoten Entgelt f\u00fcr die geleisteten Stunden und an der Kurzarbeitsbeihilfe f\u00fcr die Ausfallstunden. Beide zusammen darf die Nettoersatzrate nicht unterschreiten.<\/p>\n<p>Zur besseren Darstellung haben wir nachstehende Beispielrechnung durchgef\u00fchrt:<\/p>\n<table width=\"75%\">\n<thead>\n<tr>\n<th align=\"left\"><strong>Ausgangslage<\/strong><\/th>\n<th align=\"left\"><strong>Beispielrechnung<\/strong><\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td colspan=\"2\" align=\"left\"><em>Szenario: Die Arbeitszeit wird um 80% reduziert.<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"left\"><em>Bruttoentgelt vor Kurzarbeit<br \/>\n(auf Basis einer 40-Stunden-Woche)<\/em><\/td>\n<td align=\"left\">\u20ac 2.000,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\"><em>Bruttolohnstufe gem\u00e4\u00df Pauschalsatztabelle<\/em><\/td>\n<td align=\"left\">\u20ac 1.951,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">Nettoentgelt auf Basis der Bruttolohnstufe<\/td>\n<td align=\"left\">\u20ac 1.469,14<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\"><em>Nettoentgeltgarantie (hier 85%)<\/em><\/td>\n<td align=\"left\">\u20ac 1.248,77<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\"><em>aliquotes Bruttoentgelt (f\u00fcr verbleibende 20% der Arbeitszeit)<\/em><\/td>\n<td align=\"left\">\u20ac 400,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\"><em>Ausfallstunden pro Monat (80% der Arbeitszeit)<\/em><\/td>\n<td align=\"left\">138,56<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\"><em>Pauschalsatz pro Ausfallstunde<br \/>\n(auf Basis der Pauschalsatztabelle des AMS)<\/em><\/td>\n<td align=\"left\">14,82<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\"><em>H\u00f6he der Kurzarbeitsbeihilfe<\/em><\/td>\n<td align=\"left\">\u20ac 2.053,46<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\" align=\"left\"><em>Bitte beachten Sie, dass in den Pauschals\u00e4tzen u.a. die anteiligen Sonderzahlungen bereits enthalten sind; daraus ergibt sich im Beispielfall die \u201ehohe\u201c Kurzarbeitsbeihilfe.<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong>Kann der Arbeitgeber freiwillig mehr bezahlen?<\/strong><\/p>\n<p>Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern freiwillig die Differenz (oder Teil hievon) zum bisherigen Entgelt ausgleichen. Das AMS h\u00e4lt dazu in den \u201eErl\u00e4uterungen zu den Pauschalsatztabellen f\u00fcr Kurzarbeitsbeihilfen-Covid-19\u201c fest, dass eine h\u00f6here Entlohnung \u00fcber der \u201eNettoersatzrate\u201c selbstverst\u00e4ndlich m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><strong>Kann das Ausma\u00df der Arbeitszeitreduktion ver\u00e4ndert werden?<\/strong><\/p>\n<p>Das Ausma\u00df der Arbeitszeitreduktion kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat \u2013 wenn kein Betriebsrat besteht, durch Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer \u2013 ver\u00e4ndert werden; dazu sind die Sozialpartner und das AMS im Voraus zu verst\u00e4ndigen. Des Weiteren kann die Kurzarbeitszeit jederzeit \u2013 ohne vorherige Verst\u00e4ndigung \u2013 aufgehoben werden.<\/p>\n<p><strong>K\u00f6nnen w\u00e4hrend der Kurzarbeit Arbeitsverh\u00e4ltnisse aufgel\u00f6st werden?<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Kurzarbeit besteht kein individuelles K\u00fcndigungsverbot; allerdings besteht die Verpflichtung den Besch\u00e4ftigtenstand, der im Betrieb oder im betroffenen Betriebsteil zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestanden hat, zu halten und unterliegt der Arbeitgeber gegen\u00fcber den in Kurzarbeit besch\u00e4ftigten Arbeitnehmern einer Behaltepflicht von einem Monat nach Ablauf der Kurzarbeit. K\u00fcndigungen sind daher m\u00f6glich, sofern der Besch\u00e4ftigtenstand (durch Neueinstellung) gehalten wird; dies aber unter der Ma\u00dfgabe, dass betriebsbedingte K\u00fcndigungen erst nach Ende der Kurzarbeit und nach Ablauf der daran anschlie\u00dfenden Behaltepflicht erfolgen k\u00f6nnen. Allerdings sind betriebsbedingte K\u00fcndigungen nach vorhergehender Zustimmung des zust\u00e4ndigen Betriebsrates sowie des AMS Regionalbeirates weiterhin zul\u00e4ssig (sofern kein Betriebsrat besteht, tritt an dessen Stelle die zust\u00e4ndige Fachgewerkschaft).<\/p>\n<p><strong>Kann der Arbeitnehmer die Aufnahme von Kurzarbeit verweigern?<\/strong><\/p>\n<p>Besteht im betroffenen Betrieb ein Betriebsrat, wird zur Aufnahme von Kurzarbeit eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Jene Arbeitnehmer, die von der Betriebsvereinbarung betroffen sind, unterliegen den Bestimmungen der Betriebsvereinbarung und k\u00f6nnen die Aufnahme der Kurzarbeit daher nicht ablehnen. In jenen Betrieben, in denen sich kein Betriebsrat konstituiert hat, m\u00fcssen Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden; diese k\u00f6nnen nicht erzwungen werden. In diesen Betrieben k\u00f6nnen einzelne Arbeitnehmer daher die Aufnahme von Kurzarbeit verweigern.<\/p>\n<p><strong>Ab wann kann Kurzarbeit in Anspruch genommen werden?<\/strong><\/p>\n<p>Kurzarbeit kann r\u00fcckwirkend ab 01.03.2020 in Anspruch genommen werden. Dies ist auch m\u00f6glich, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Vollauslastung vorlag.<\/p>\n<p><strong>K\u00f6nnen Lehrlinge in die Kurzarbeit miteinbezogen werden?<\/strong><\/p>\n<p>Lehrlinge k\u00f6nnen \u2013 nach einer Anpassung des BAG \u2013 in die Kurzarbeit miteinbezogen werden. Die Nettoersatzrate liegt bei Lehrligen allerdings bei 100%.<\/p>\n<p><strong>K\u00f6nnen Arbeitnehmer in Elternteilzeit oder Altersteilzeit in die Kurzarbeit miteinbezogen werden?<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl Arbeitnehmer, die sich in Elternteilzeit befinden, als auch Arbeitnehmer, die sich in Altersteilzeit befinden, k\u00f6nnen in die Kurzarbeit miteinbezogen werden.<\/p>\n<p><strong>K\u00f6nnen geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigte Arbeitnehmer in die Kurzarbeit miteinbezogen werden?<\/strong><\/p>\n<p>Nein; geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigte Arbeitnehmer werden vom AMS nicht gef\u00f6rdert, weil diese Besch\u00e4ftigten nicht der Arbeitslosenversicherung unterliegen.<\/p>\n<p><strong>K\u00f6nnen die Arbeitnehmer w\u00e4hrend der Kurzarbeit einer Nebenbesch\u00e4ftigung nachgehen, ohne die Nettoentgeltgarantie zu verlieren?<\/strong><\/p>\n<p>Dies ist m\u00f6glich, wenn der Arbeitgeber der Nebenbesch\u00e4ftigung zustimmt.<\/p>\n<p><strong>Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer mehr als die reduzierte Arbeitszeit arbeitet?<\/strong><\/p>\n<p>Zun\u00e4chst gilt es zu beachten, dass das Ausma\u00df der Arbeitszeitreduktion in einem Durchrechnungszeitraum von drei Monaten zu ermitteln ist. Es ist daher m\u00f6glich, die Ausfallstunden f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum zu komprimieren. Sofern Arbeitnehmer \u2013 \u00fcber den Durchrechnungszeitraum betrachtet \u2013 mehr arbeiten, als an Arbeitsstunden reduziert wurden, muss der Arbeitgeber diese Stunden im Sinne des bisherigen Entgelts aliquot abgelten. Die Kurzarbeitsbeihilfe wird entsprechend gek\u00fcrzt.<\/p>\n<p><strong>K\u00f6nnen die Arbeitszeiten innerhalb des Unternehmens unterschiedlich reduziert werden?<\/strong><\/p>\n<p>Die Kurzarbeit muss nicht zwingend f\u00fcr den gesamten Betrieb vereinbart werden. Es ist m\u00f6glich die Kurzarbeit f\u00fcr einzelne Betriebsteile oder auch einzelne Besch\u00e4ftigte zu vereinbaren. \u00dcberdies ist es m\u00f6glich, f\u00fcr einzelne Betriebsteile oder einzelne Besch\u00e4ftigte unterschiedliche Arbeitszeitreduktionen zu vereinbaren.<\/p>\n<p><strong>Wie werden Krankenst\u00e4nde w\u00e4hrend der Kurzarbeit berechnet?<\/strong><\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich war im Rahmen der \u201eCorona-Kurzarbeit\u201c vorgesehen, dass der Arbeitgeber in Krankenstandzeiten im vollen Ausma\u00df entgeltpflichtig wird (dies im Sinne Krankenentgelts). Die Sozialpartner haben in diesem Punkt noch Ver\u00e4nderungen vorgenommen. Demnach reduziert ein Krankenstand in geplanten Ausfallzeiten nicht die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS; die verrechenbaren Ausfallstunden bemessen sich am geplanten Arbeitsausfall.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Inanspruchnahme der \u201eCorona-Kurzarbeit\u201c ist in der Praxis mit zahlreichen rechtlichen Fragen verbunden; gleichzeitig besteht eine dynamische rechtliche Entwicklung. Wir haben die wichtigsten Fragen im nachstehenden \u201eFAQ\u201c zusammengefasst und beantwortet: Kann der Abbau von Urlaub und Zeitguthaben angeordnet werden? 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