{"id":2007,"date":"2020-05-19T10:06:17","date_gmt":"2020-05-19T08:06:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pehb.at\/covid-19-fixed-cost-subsidy-phase-i\/"},"modified":"2020-05-19T10:06:17","modified_gmt":"2020-05-19T08:06:17","slug":"covid-19-fixed-cost-subsidy-phase-i","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pehb.at\/en\/covid-19-fixed-cost-subsidy-phase-i\/","title":{"rendered":"COVID-19: Fixed cost subsidy phase I"},"content":{"rendered":"<p>Die lange erwartete Verordnung betreffend Richtlinien f\u00fcr die Berechnung des Fixkostenzuschusses aus dem Hilfsfonds wurde zwischenzeitig ver\u00f6ffentlicht. Die Verordnung besagt, dass die Gew\u00e4hrung von Zusch\u00fcssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (\u201eCOFAG\u201c), die zur Erhaltung der Zahlungsf\u00e4higkeit und zur \u00dcberbr\u00fcckung von Liquidit\u00e4tsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind, den Richtlinien gem\u00e4\u00df Anhang zur Verordnung zu entsprechen haben. Im Budget sind EUR 8 Milliarden f\u00fcr derartige Zusch\u00fcsse vorgesehen.<\/p>\n<p>Im Folgenden d\u00fcrfen wir die wesentlichen Punkte der Richtlinien wie folgt zusammenfassen:<\/p>\n<p><strong>1. Wer <\/strong><strong>kann<\/strong><strong> den Fixkostenzuschuss beantragen?<\/strong><\/p>\n<p>Beantragende Unternehmen m\u00fcssen folgende Voraussetzungen kumulativ erf\u00fcllen:<\/p>\n<ul>\n<li>Sitz oder Betriebsst\u00e4tte in \u00d6sterreich<\/li>\n<li>Aus\u00fcbung einer wesentlichen operativen T\u00e4tigkeit in \u00d6sterreich, die zu Eink\u00fcnften gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 21 \u2013 23 EStG (Eink\u00fcnfte aus Land- und Forstwirtschaft, Eink\u00fcnfte aus selbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit, Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb) f\u00fchrt<\/li>\n<li>das Unternehmen darf in den letzten drei veranlagten Jahren nicht vom Abzugsverbot des \u00a7 12 Abs 1 Z 10 des K\u00f6rperschaftsteuergesetzes 1988 betroffen gewesen sein (\u201ekeine aggressive Steuerplanung\u201c) und \u00fcber das Unternehmen darf in den letzten f\u00fcnf Jahren vor Antragstellung keine rechtskr\u00e4ftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbu\u00dfe aufgrund von Vorsatz verh\u00e4ngt worden sein<\/li>\n<li>das Unternehmen erleidet einen durch COVID-19 verursachten Umsatzausfall<\/li>\n<li>das Unternehmen erf\u00fcllt zum 31.12.2019 nicht die UiS-Kriterien gem. Art 2 Z 18 der Allgemeine GruppenfreistellungsVO der EU (\u201eUnternehmen in Schwierigkeiten\u201c)<\/li>\n<li>das Unternehmen hat zumutbare Ma\u00dfnahmen gesetzt, um die Fixkosten zu reduzieren (<strong>\u201eSchadensminderungspflicht\u201c<\/strong>); z. B. sollte versucht worden sein, die Zahlung der Gesch\u00e4ftsraummiete gem. \u00a7 1104 ABGB auszusetzen bzw. zu reduzieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Ausgenommen <\/strong>von der Gew\u00e4hrung von Fixkostenzusch\u00fcssen sind neben \u00f6ffentlichen Unternehmen insbesondere Unternehmen, die zum 31.12.2019 mehr als 250 Mitarbeiter gemessen in Vollzeit\u00e4quivalenten besch\u00e4ftigt haben und die im Betrachtungszeitraum (somit seit 16.03.2020) mehr als 3% der Mitarbeiter gek\u00fcndigt haben, statt Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. F\u00fcr derartige Unternehmen kann nur im Einzelfall auf Antrag eine Ausnahme genehmigt werden.<\/p>\n<p><strong>2. Welche Kosten sind von der F\u00f6rderung umfasst?<\/strong><\/p>\n<p>Es sind ausschlie\u00dflich Aufwendungen aus einer operativen inl\u00e4ndischen T\u00e4tigkeit, die im Zeitraum von 16.03.2020 bis 15.09.2020 entstehen, umfasst, die unter einen der folgenden Punkte fallen:<\/p>\n<ul>\n<li>Gesch\u00e4ftsraummieten und Pacht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Unternehmens stehen<\/li>\n<li>betriebliche Versicherungspr\u00e4mien<\/li>\n<li>Zinsaufwendungen, f\u00fcr Kredite und Darlehen, sofern diese nicht an verbundene Unternehmen als Kredite oder Darlehen weitergegeben wurden<\/li>\n<li>der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten<\/li>\n<li>betriebliche Lizenzgeb\u00fchren, sofern die empfangende K\u00f6rperschaft nicht unmittelbar oder mittelbar konzernzugeh\u00f6rig ist oder unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss desselben Gesellschafters steht<\/li>\n<li>Aufwendungen f\u00fcr Strom, Gas und Telekommunikation<\/li>\n<li>Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware, sofern diese aufgrund der COVID-19-Krise mindestens 50% des Wertes verliert<\/li>\n<li>ein angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen (nat\u00fcrliche Personen als Einzel- oder Mitunternehmer). Dieser ist auf Basis des letzten veranlagten Vorjahres zu ermitteln ist (monatlicher Unternehmerlohn = steuerlicher Gewinn des letztveranlagten Vorjahres \/ Monate mit unternehmerischer T\u00e4tigkeit), wobei hier jedenfalls \u20ac 666,66, h\u00f6chstens aber \u20ac 2.666,67 pro Monat angesetzt werden und Nebeneink\u00fcnfte im Betrachtungszeitraum abzuziehen sind.<\/li>\n<li>Personalaufwendungen, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen<\/li>\n<li>Aufwendungen f\u00fcr sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zu beachten ist, dass Versicherungsleistungen, die Fixkosten im Versicherungsfall abdecken (z. B. aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung), abzuziehen sind.<\/p>\n<p><strong>3. F\u00f6rderh\u00f6he ist abh\u00e4ngig vom Ausma\u00df des Umsatzausfalls <\/strong><\/p>\n<p>Der Fixkostenzuschuss ist nach der H\u00f6he des Umsatzausfalls gestaffelt und muss <strong>zumindest einen Betrag von \u20ac 2.000,00 <\/strong>erreichen.<\/p>\n<p>Bei folgenden Umsatzausf\u00e4llen wird nachstehender Fixkostenanteil ersetzt:<\/p>\n<table width=\"50%\">\n<thead>\n<tr>\n<th align=\"left\"><strong>Umsatzausfall<\/strong><\/th>\n<th align=\"left\"><strong>Zuschuss in % der Fixkosten<\/strong><\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"left\">40 \u2013 60 %<\/td>\n<td align=\"left\">25 %<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">60 \u2013 80 %<\/td>\n<td align=\"left\">50 %<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">80 \u2013 100 %<\/td>\n<td align=\"left\">75 %<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>F\u00fcr die Berechnung des Umsatzausfalls ist auf die f\u00fcr die Einkommen- oder K\u00f6rperschaftsteuerveranlagung ma\u00dfgebenden Waren- und\/oder Leistungserl\u00f6se abzustellen. Der Umsatzausfall ergibt sich aus der <strong>Gegen\u00fcberstellung der ma\u00dfgebenden Werte des 2. Quartals 2020 mit jenen des 2. Quartals 2019.<\/strong> Sollte keine Verpflichtung f\u00fcr die F\u00fchrung solcher Aufzeichnungen bestehen, k\u00f6nnen andere geeignete Aufzeichnungen oder Belege herangezogen werden.<\/p>\n<p>Abweichend von der oben angef\u00fchrten Quartalsbetrachtung k\u00f6nnen (alternativ) auch folgende 6 Betrachtungszeitr\u00e4ume analysiert werden, wobei eine Periode von <strong>maximal 3 Betrachtungszeitr\u00e4umen, die zeitlich zusammenh\u00e4ngen<\/strong>, gew\u00e4hlt werden kann:<\/p>\n<ul>\n<li>Betrachtungszeitraum 1: 16.3.2020 bis 15.4.2020<\/li>\n<li>Betrachtungszeitraum 2: 16.4.2020 bis 15.5.2020<\/li>\n<li>Betrachtungszeitraum 3: 16.5.2020 bis 15.6.2020<\/li>\n<li>Betrachtungszeitraum 4: 16.6.2020 bis 15.7.2020<\/li>\n<li>Betrachtungszeitraum 5: 16.7.2020 bis 15.8.2020<\/li>\n<li>Betrachtungszeitraum 6: 16.8.2020 bis 15.9.2020<\/li>\n<\/ul>\n<p>(also z.B. Periode vom 16.04.2020 \u2013 15.07.2020 oder 16.05.2020 \u2013 15.08.2020)<\/p>\n<p>Bei Neugr\u00fcndungen sind die Umsatzausf\u00e4lle anhand einer Planungsrechnung zu plausibilisieren.<br \/>\nBei Umgr\u00fcndungen ist auf die jeweilige vergleichbare wirtschaftliche Einheit im Vergleichszeitraum abzustellen.<\/p>\n<p><strong>4. Begrenzung der H\u00f6he des Fixkostenzuschusses<\/strong><\/p>\n<p>Der Fixkostenzuschuss pro Unternehmen ist begrenzt mit jeweils maximal:<\/p>\n<table width=\"50%\">\n<thead>\n<tr>\n<th align=\"left\"><strong>Zuschuss in % der Fixkosten<\/strong><\/th>\n<th align=\"left\"><strong>Max Fixkostenzuschuss (in Mio. EUR)<\/strong><\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"left\">25 %<\/td>\n<td align=\"left\">30<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">50 %<\/td>\n<td align=\"left\">60<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">75 %<\/td>\n<td align=\"left\">90<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Der Fixkostenzuschuss ist zudem zu reduzieren um:<\/p>\n<ul>\n<li>Zuwendungen von Gebietsk\u00f6rperschaften, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise und dem damit zusammenh\u00e4ngenden wirtschaftlichen Schaden geleistet werden,<\/li>\n<li>Entsch\u00e4digungen nach dem Epidemiegesetz,<\/li>\n<li>Zahlungen aus den H\u00e4rtefallfonds bei Antr\u00e4gen ab 19.08.2020<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zahlungen im Zusammenhang mit <strong>Kurzarbeit <\/strong>sind <strong>nicht <\/strong>in Abzug zu bringen.<\/p>\n<p>Bei <strong>Konzernen<\/strong> steht der <strong>Maximalbetrag nur einmal<\/strong> zu und richtet sich nach jenem Unternehmen, das den h\u00f6chsten Umsatzausfall erlitten hat. Entsteht daher z. B. bei einem Konzernunternehmen ein Umsatzausfall von mehr als 80 %, steht f\u00fcr den gesamten Konzern ein Maximalbetrag von \u20ac 90 Mio. zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>5. Antragstellung und Auszahlung<\/strong><\/p>\n<p>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen <strong>ab 20.05.2020<\/strong> und <strong>bis sp\u00e4testens 31.08.2021 <\/strong>gestellt werden. Antr\u00e4ge sind \u00fcber FinanzOnline einzubringen.<\/p>\n<p>Auf Antrag kann die Auszahlung in Tranchen wie folgt erfolgen:<\/p>\n<table width=\"100%\">\n<thead>\n<tr>\n<th align=\"left\"><strong>Tranche<\/strong><\/th>\n<th align=\"left\"><strong>Beantragung ab<\/strong><\/th>\n<th align=\"left\"><strong>H\u00f6he der Tranche<\/strong><\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"left\">1.<\/td>\n<td align=\"left\"><strong>20.05.2020<\/strong><\/td>\n<td align=\"left\">Max 1\/3 des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses auf Basis bestm\u00f6glicher Sch\u00e4tzung (Umsatzausfall und Fixkosten); Wertverlust saisonaler Ware noch nicht zu ber\u00fccksichtigen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">2.<\/td>\n<td align=\"left\"><strong>19.08.2020<\/strong><\/td>\n<td align=\"left\">Zus\u00e4tzlich maximal 1\/3 (d. h. maximal 2\/3 des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses auf Basis bestm\u00f6glicher Sch\u00e4tzung (Umsatzausfall und Fixkosten). Wertverlust saisonaler Ware zu ber\u00fccksichtigen, sofern diese nachgewiesen werden k\u00f6nnen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">3.<\/td>\n<td align=\"left\"><strong>19.11.2020<\/strong><\/td>\n<td align=\"left\">Rest auf Basis qualifizierter Daten aus Rechnungswesen.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<table width=\"100%\">\n<thead>\n<tr>\n<th align=\"left\"><strong>Tranche<\/strong><\/th>\n<th align=\"left\"><strong>Beantragung ab<\/strong><\/th>\n<th align=\"left\"><strong>H\u00f6he der Tranche<\/strong><\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"left\">1.<\/td>\n<td align=\"left\"><strong>20.05.2020<\/strong><\/td>\n<td align=\"left\">Max 1\/3 des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses auf Basis bestm\u00f6glicher Sch\u00e4tzung (Umsatzausfall und Fixkosten); Wertverlust saisonaler Ware noch nicht zu ber\u00fccksichtigen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">2.<\/td>\n<td align=\"left\"><strong>19.08.2020<\/strong><\/td>\n<td align=\"left\">Zus\u00e4tzlich maximal 1\/3 (d. h. maximal 2\/3 des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses auf Basis bestm\u00f6glicher Sch\u00e4tzung (Umsatzausfall und Fixkosten). Wertverlust saisonaler Ware zu ber\u00fccksichtigen, sofern diese nachgewiesen werden k\u00f6nnen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\">3.<\/td>\n<td align=\"left\"><strong>19.11.2020<\/strong><\/td>\n<td align=\"left\">Rest auf Basis qualifizierter Daten aus Rechnungswesen.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong>6. Inhalt des Antrags <\/strong><\/p>\n<p>Der Antrag auf Gew\u00e4hrung des Fixkostenzuschusses hat eine Darstellung der gesch\u00e4tzten bzw. tats\u00e4chlichen Umsatzausf\u00e4lle und Fixkosten im jeweiligen Zeitraum sowie die Erkl\u00e4rung des Unternehmens zu enthalten, dass<\/p>\n<ul>\n<li>die Umsatzausf\u00e4lle durch die COVID-19-Krise verursacht sind und<\/li>\n<li>schadensmindernde Ma\u00dfnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie gesetzt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die H\u00f6he der Umsatzausf\u00e4lle und der Fixkosten ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer oder Bilanzbuchhalter zu best\u00e4tigen und einzubringen. F\u00fcr die 1. Tranche ist eine Ausnahme von dieser Best\u00e4tigung vorgesehen, wenn ein Zuschuss von nicht mehr als \u20ac 12.000 beantragt wird. Sollte die in der 1. Tranche beantragte Zuschussh\u00f6he zwischen \u20ac 12.000 und \u20ac 90.000 liegen, kann sich die Best\u00e4tigung auf eine Best\u00e4tigung der Plausibilit\u00e4t beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p><strong>Der Antragsteller hat im Antrag insbesondere zu best\u00e4tigen, dass<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>die Voraussetzungen f\u00fcr einen Fixkostenzuschuss iSd Richtlinie vorliegen;<\/li>\n<li>das Unternehmen zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten iSd Allgemeinen GruppenfreistellungsVO der EU war;<\/li>\n<li>in den Fixkosten keine Kosten zur R\u00fcckf\u00fchrung bestehender Finanzverbindlichkeiten oder f\u00fcr Investitionen enthalten sind bzw. mittelbar durch den Fixkostenzuschuss finanziert werden. Ausgenommen davon sind einzelne Zinszahlungen zu den im Zeitpunkt des Inkrafttretens des COVID-19 Gesetzes vertraglich vereinbarten F\u00e4lligkeitsterminen, nicht jedoch bei Vorf\u00e4lligkeit oder F\u00e4lligstellung;<\/li>\n<li>die Fixkosten nicht mehrfach durch Versicherungen oder anderweitige Unterst\u00fctzung der \u00f6ffentlichen Hand betreffend die wirtschaftlichen Auswirkungen in Folge der Ausbreitung von COVID-19 gedeckt werden; <em>im Rahmen der rechtlichen M\u00f6glichkeiten<\/em> die Verg\u00fctungen des Inhabers des Unternehmens des Antragstellers bzw. der Mitarbeiter so bemessen wurden, dass diesen keine unangemessenen Entgelte, Entgeltbestandteile oder sonstige Zuwendungen geleistet werden:<\/li>\n<li>insbesondere <strong>im Jahr 2020 keine Bonuszahlungen<\/strong> an Vorst\u00e4nde oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in H\u00f6he <strong>von mehr als 50%<\/strong> ihrer Bonuszahlung f\u00fcr das vorangegangene Wirtschaftsjahr ausgezahlt werden;<\/li>\n<li>er zur Kenntnis nimmt, dass der ihm gew\u00e4hrte Fixkostenzuschuss in der Transparenzdatenbank erfasst wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Der Antragseinbringer hat sich im Antrag insbesondere zu verpflichten<\/strong>:<\/p>\n<ul>\n<li>auf die Erhaltung der Arbeitspl\u00e4tze in seinem Unternehmen besonders Bedacht zu nehmen und s\u00e4mtliche zumutbaren Ma\u00dfnahmen zu setzen, um Ums\u00e4tze zu erzielen und die Arbeitspl\u00e4tze (z. B. mittels Kurzarbeit) zu erhalten;<\/li>\n<li>die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw. die Gewinnaussch\u00fcttung an Eigent\u00fcmer auf die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse angepasst werden (Beschluss von Dividenden- und Gewinnauszahlungen sind vom 16. M\u00e4rz 2020 bis zum 16. M\u00e4rz 2021 verboten. Bis drei Monate nach der letzten Auszahlung des Fixkostenzuschusses hat eine ma\u00dfvolle Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik zu erfolgen), keine R\u00fccklagen zur Erh\u00f6hung des Bilanzgewinns aufgel\u00f6st werden und der Fixkostenzuschuss nicht (i) zur Zahlung von Gewinnaussch\u00fcttungen, (ii) zum R\u00fcckkauf eigener Aktien oder (iii) zur Zahlung von Boni an Vorst\u00e4nde oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer verwendet werden wird;<\/li>\n<li>den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden auf deren Aufforderung s\u00e4mtliche Ausk\u00fcnfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und Einsichtnahme zu gew\u00e4hren, die diesen im Zusammenhang mit dem Fixkostenzuschuss, insbesondere zur Pr\u00fcfung der widmungsgem\u00e4\u00dfen Verwendung, erforderlich erscheinen;<\/li>\n<li>sofern personenbezogene Dritter (insbesondere Mitarbeitern, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Gesellschaftern) betroffen sind, durch jeden Unterfertigenden als datenschutzrechtlichen Verantwortlichen zu best\u00e4tigen, dass allenfalls n\u00f6tige Einwilligungserkl\u00e4rungen iSd Art 7 DSGVO vorliegen;<\/li>\n<li>\u00c4nderungen der f\u00fcr die Zuschussgew\u00e4hrung ma\u00dfgeblichen Verh\u00e4ltnisse unverz\u00fcglich bekannt zu geben.<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"fusion-text\">\n<p>Die Antr\u00e4ge werden anschlie\u00dfend von der COFAG gepr\u00fcft und der Zuschuss nach Bewilligung ausbezahlt, wobei eine inl\u00e4ndische Kontoverbindung notwendig ist. <strong>Auf die Gew\u00e4hrung des Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. <\/strong><\/p>\n<p>Nachtr\u00e4glich kann eine \u00dcberpr\u00fcfung durch das zust\u00e4ndige Finanzamt vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Die Zusch\u00fcsse werden insoweit zur\u00fcckgefordert, als sich zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt herausstellt, dass die dem Zuschuss zu Grunde liegenden Verh\u00e4ltnisse nicht den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechen. Dies zieht auch eine Vertragsstrafe nach sich, deren H\u00f6he vom beantragten Zuschuss abh\u00e4ngt. Au\u00dferdem kann der Straftatbestand des F\u00f6rderungsmissbrauchs nach \u00a7 153b StGB verwirklicht sein.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die lange erwartete Verordnung betreffend Richtlinien f\u00fcr die Berechnung des Fixkostenzuschusses aus dem Hilfsfonds wurde zwischenzeitig ver\u00f6ffentlicht. 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