07 Apr. PEHB IMMO-UPDATE: Zu den Modalitäten der Befristung bei Wohnungsmietverträgen
Posted at 14:25h
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Zulässiges Rückdatieren der Befristungsklausel im Mietvertrag!
Der OGH hat kürzlich entschieden, dass es nicht per se unzulässig ist, den Beginn der dreijährigen Mindestbefristung für Wohnraummieten rückzudatieren (OGH 3 Ob 67/24k). Die Befristung ist zulässig, wenn die Befristungsvereinbarung erst nach dem Beginn der Mindestfrist unterschrieben wird, sofern der Mieter dadurch nicht in eine Drucksituation gerät. Eine Drucksituation liegt etwa dann nicht vor, wenn er das Mietobjekt durchgehend bewohnt hat und zudem mit der neuerlichen Befristung das Mietverhältnis nur verlängert wird.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Mitverträge!
MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin