08 Apr. PEHB IMMO-UPDATE: Zu den Grenzen exklusiver Grunddienstbarkeiten
Exklusives Wegerecht nicht als Grunddienstbarkeit zulässig!
Nach der Judikatur kann ein exklusives immerwährendes Wegerecht, das sogar den Grundstückseigentümer von der Benutzung ausschließt, nicht wirksam als Grunddienstbarkeit ersessen werden (OGH 4 Ob 182/24d). Im Anlassfall wurde ein Weg, der im Eigentum der Stadt steht, von den Anrainern seit mehr als 100 Jahren und seit den 1930er sogar exklusiv benutzt und durch ein Tor abgesperrt. Eine Ersitzung des Eigentumsrechts durch die Anrainer kam nicht zustande, weil diese stets in Kenntnis der wahren Eigentumsverhältnisse waren. Und auch eine dauerhafte Aushöhlung des Eigentumsrechts durch Ersitzung eines exklusiven Wegerechts ist nach Auffassung des OGH unzulässig; derartige exklusiven Rechte können von vornherein nicht immerwährend (als Grunddienstbarkeit) sondern nur bis zum Tod des Berechtigten (als persönliche Dienstbarkeit) ersessen werden.
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MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin