Barrierefreiheitsgesetz – erfordert CHECK der AGB

Barrierefreiheitsgesetz – erfordert CHECK der AGB

Am 28.06.2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Ziel ist es bestimmte Produkte und (online) Dienstleistungen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz enthält zwar eine Übergangsfrist bis 27.06.2030, jedoch gilt diese nicht für neue digitale Angebote, die nach dem Inkrafttreten erstmalig angeboten werden.

Wir empfehlen daher E-Commerce-Anbietern (insbesondere Webshop-Betreibern) die eigenen Webseiten umfassend zu prüfen und rechtzeitig nötige Änderungen vorzunehmen. In erster Linie sind die AGB anzupassen, da das Gesetz einen verpflichtenden Hinweis in den Unternehmens-AGB verlangt.

Noch Fragen? Unser E-Commerce-Team rund um unsere Partnerin Verena Stolz hilft gerne weiter.