PEHB IMMO-UPDATE: ungültige Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen

PEHB IMMO-UPDATE: ungültige Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen

In den letzten Wochen wurde viel über ungültige Wertsicherungsklauseln in Mietvertragen berichtet.

Hier ein kurzer Überblick zur besseren Orientierung:

  1. Betroffen sind Mietverträge
  • zwischen Verbrauchern und gewerblichen Vermietern (z.B. ab 5 Mietobjekten oder Vermietungs-GmbH),
  • wenn ein sogenannter „Formularvertrag“ vorliegt (einseitig vom Vermieter vorgegeben)
  • und die Wertsicherungsklausel ungültig ist, was im Einzelfall festzustellen ist.
  1. Eine Wertsicherungsklausel ist laut Judikatur (OGH) unzulässig, wenn sie
  • eine Indexierung in den ersten beiden Monaten ab Vertragsabschluss zulässt (das hat nun auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt, VfGH G 170/2024, G 37-38/2025),
  • einen zu unbestimmten oder sachlich nicht gerechtfertigten Index heranzieht,
  • oder aus anderen Gründen intransparent ist.
  1. Bisher ist aber noch offen
  • wann unzulässige Wertsicherungsklauseln zum Teil oder ganz entfallen,
  • welche Rückforderungsansprüche sich daraus im Einzelfall ergeben
  • und ob die Rückforderungsansprüche in drei oder 30 Jahren verjähren.
  1. Zudem hat die Regierung eine gesetzliche Neuregelung angekündigt,
  • mit der die Verjährungsfristen für die betroffenen Verträge aus der Vergangenheit verkürzt
  • und die künftige Wertsicherung in Mietverträgen neu geregelt werden soll.

Bitte kontaktieren Sie uns für mehr Informationen!

Veronika Fill, Rechtsanwältin