28 Juli PEHB IMMO-UPDATE: ungültige Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen
Posted at 08:57h
in Aktuelles
In den letzten Wochen wurde viel über ungültige Wertsicherungsklauseln in Mietvertragen berichtet.
Hier ein kurzer Überblick zur besseren Orientierung:
- Betroffen sind Mietverträge
- zwischen Verbrauchern und gewerblichen Vermietern (z.B. ab 5 Mietobjekten oder Vermietungs-GmbH),
- wenn ein sogenannter „Formularvertrag“ vorliegt (einseitig vom Vermieter vorgegeben)
- und die Wertsicherungsklausel ungültig ist, was im Einzelfall festzustellen ist.
- Eine Wertsicherungsklausel ist laut Judikatur (OGH) unzulässig, wenn sie
- eine Indexierung in den ersten beiden Monaten ab Vertragsabschluss zulässt (das hat nun auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt, VfGH G 170/2024, G 37-38/2025),
- einen zu unbestimmten oder sachlich nicht gerechtfertigten Index heranzieht,
- oder aus anderen Gründen intransparent ist.
- Bisher ist aber noch offen
- wann unzulässige Wertsicherungsklauseln zum Teil oder ganz entfallen,
- welche Rückforderungsansprüche sich daraus im Einzelfall ergeben
- und ob die Rückforderungsansprüche in drei oder 30 Jahren verjähren.
- Zudem hat die Regierung eine gesetzliche Neuregelung angekündigt,
- mit der die Verjährungsfristen für die betroffenen Verträge aus der Vergangenheit verkürzt
- und die künftige Wertsicherung in Mietverträgen neu geregelt werden soll.
Bitte kontaktieren Sie uns für mehr Informationen!
Veronika Fill, Rechtsanwältin